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Beitragsordnung

Die Gebührenordnung ist noch nicht offiziell beschlossen bzw. zusammengefasst.

Die offizielle Gebührenordnung mit allen Facetten erscheint in Kürze hier.

Vorab die wichtigsten Informationen:

Mitgliedsgebühr

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50,- pro Monat.

Eine Beitragsgebühr fällt NICHT an.

Abgabe

Jedes Mitglied erhält einen Gutschein für 5 Gramm Cannabis oder Haschisch pro Monat. (Das Einlösen von Gutscheinen unterliegt den Vorschriften des CanG zur Abgabemenge von max. 25 Gramm pro Tag bzw. max. 50 Gramm pro Monat)

Sorten

Die meisten Sorten werden bei 10 Euro pro Gramm liegen - später wird es ein zusätzliches Angebot an besonders edlen Sorten geben.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann ab dem 3. Monat jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.

Beitragsordnung

High Society Donau-Iller e.V.

Stand: 03.04.2024

 

Die Anzahl der Mitglieder ist gesetzlich beschränkt auf maximal 500 Mitglieder.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50,00 € und ist bei monatlicher Zahlung am 01. des Monats fällig.

Da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer der Mitgliedschaft drei Monate beträgt, wird die Mitgliedschaft erst wirksam, nachdem die ersten drei Mitgliedsbeiträge bezahlt wurden. Deshalb sind zum Eintritt in den Verein drei monatliche Mitgliedsbeiträge zu leisten.

 

Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags erhält das Mitglied ein Guthaben zu einer Mindestabgabemenge vom gemeinschaftlich angebauten Cannabis / produzierten Haschisch.

 

Die Menge wird in der Anbau- und Verteilungsordnung geregelt und gilt mit Erhalt der Erlaubnis der Anbauvereinigung und vorbehaltlich von Missernten oder anderen Gründen, die zu einer geringeren als der festgelegten Eigenanbaumenge führen.

 

Das Guthaben wird beim Verein elektronisch geführt, und ist an die Mitgliedschaft des Mitglieds gebunden.

Das Guthaben für geleistete monatliche Mitgliedsbeiträge wird ebenfalls geführt, wenn das Mitglied die monatliche Mindestabgabemenge nicht persönlich abholt. Auch dabei ist das Guthaben an die Mitgliedschaft gebunden.

 

Mit Austritt aus dem Verein erlischt das elektronisch geführte Guthaben, da die Abgabe von Cannabis / Haschisch gesetzlich nur an Vereinsmitglieder möglich ist.

Ebenfalls ist die tägliche/monatliche Abgabemenge an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.

Es dürfen an jedes Mitglied höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum weitergegeben werden.

 

Für Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die monatliche Höchstweitergabemenge 30 Gramm Cannabis und darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.

 

 

High Society Donau-Iller e.V.

Sitz: Biberacher Str. 2

88437 Maselheim

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